Was regelt der EU AI Act?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 schafft einen harmonisierten europäischen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige, transparente und sichere künstliche Intelligenz.
Wer ist betroffen?
Anbieter (Provider), die KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen, sowie gewerbliche und behördliche Betreiber (Deployer) von KI-Systemen in der EU. Ausgenommen sind Systeme für rein militärische oder Verteidigungszwecke sowie wissenschaftliche Forschung.
Welche Pflichten gelten?
Risikobasierte Pflichten: Striktes Verbot unzulässiger Praktiken (Art. 5), Qualitätssicherung, Risikomanagement und menschliche Aufsicht für Hochrisiko-KI (Art. 9–15) sowie Transparenzpflichten für generative KI (Art. 50).
Transparenz & Kennzeichnung
Transparenzvorgaben nach Art. 50 (verbindlich ab 2. August 2026): Unterrichtung natürlicher Personen bei Interaktion mit KI-Systemen (z. B. Chatbots), Kennzeichnung und Erkennbarkeit von synthetisch erzeugten Inhalten (Audio, Bild, Video / Deepfakes) sowie Hinweispflichten bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung.
Allzweck-KI-Modelle (GPAI)
Vorschriften für Allzweck-KI-Modelle (GPAI) nach Kapitel V (Art. 51–56, anwendbar seit 2. August 2025): Technische Dokumentation, Bereitstellung von Informationen für nachgelagerte Anbieter, Einhaltung des EU-Urheberrechts und detaillierte Zusammenfassungen von Trainingsdaten nach dem Template des AI Office (Art. 53). Ein Trainingsaufwand von über 10^25 FLOPs begründet die gesetzliche Vermutung eines systemischen Risikos.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken drohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verletzung von Hochrisiko-Vorgaben bis zu 15 Mio. Euro bzw. 3 % (Art. 99).
So funktioniert es
Antworten
Acht kurze Fragen mit vorgegebenen Antworten — keine Formulierungsarbeit.
Prüfen
Überblick über alle Antworten, mit direkter Möglichkeit zur Änderung.
Ergebnis & Beratung
Sofortiger Bereitschaftsbericht im Browser (lokal gespeichert) und Option zur Expertenberatung.
Fahrplan & Zertifizierung
Erste Einstufung, rechtliche Fristen und ein konkreter Umsetzungsfahrplan zur Konformität.
Was bietet Ihnen AIActSteps?
Erste Einordnung
Hinweise zur Einstufung nach Risiko- und Transparenzklassen, deterministisch aus Ihren Angaben berechnet.
Offene Punkte
Klar benannt, wo Antworten fehlen oder fachliche Prüfung nötig ist — nie stillschweigend übergangen.
Nächste Schritte
Bis zu drei konkrete, aus Ihren Antworten begründete Handlungsempfehlungen.
Beispielergebnis
Beispiel — Demonstrationsdaten
Geltungsbereich: EU · Formularversion 2.0-aiact · Bewertet am 11.9.2026
Festgestellter Handlungsbedarf
- Formalisiertes Risikomanagementsystem und Dokumentation nach Art. 9 — Handlungsbedarf
Empfohlene nächste Schritte
Kontinuierlicher, iterativer Prozess über den gesamten Lebenszyklus des Hochrisiko-KI-Systems gesetzlich vorgeschrieben.
Prüfung auf Repräsentativität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Trainings- und Validierungsdaten.
Notwendig für CE-Kennzeichnung und Eintragung in die EU-Datenbank vor Marktstart.
Erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben — kein Zertifikat, keine vollständige Prüfung.
Methodik und Grenzen
Unsere Vorbereitungslogik orientiert sich strikt an den finalen Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689, den Leitlinien des Europäischen KI-Büros (AI Office) sowie nationalen Aufsichtsbehörden. Wir unterstützen Entwickler und Betreiber bei der frühzeitigen Vorbereitung.
Gültig für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Europäischer Rechtsrahmen für KI
Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz für künstliche Intelligenz und setzt globale Standards für vertrauenswürdige und menschenzentrierte KI-Systeme.
Häufige Fragen zum EU AI Act
Ab wann gilt der EU AI Act verbindlich?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Verbote unzulässiger KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gelten seit dem 2. Februar 2025. Vorschriften für Allzweck-KI-Modelle (GPAI, Art. 51–56) gelten seit 2. August 2025. Allgemeine Vorschriften und Transparenzregeln (Art. 50) gelten ab 2. August 2026. Vorschriften für Hochrisiko-Systeme des Anhangs III greifen ab 2. Dezember 2027; eingebettete Systeme des Anhangs I ab 2. August 2028.
Was unterscheidet Anbieter (Provider) von Betreibern (Deployer)?
Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln, um es unter eigenem Namen in Verkehr zu bringen. Ein Betreiber nutzt ein KI-System in seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Beide Rollen haben spezifische Sorgfaltspflichten nach der KI-Verordnung.
Welche KI-Systeme gelten als 'Hochrisiko'?
Hochrisiko-Systeme umfassen eigenständige Systeme in kritischen Bereichen nach Anhang III (verbindlich ab 2. Dezember 2027, z. B. Biometrie, kritische Infrastruktur, Personalwesen, Kreditprüfung) sowie Systeme, die als Sicherheitskomponenten in bereits EU-harmonisierten Produkten dienen (Anhang I, verbindlich ab 2. August 2028, z. B. Medizinprodukte oder Maschinen).
Was verlangt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4?
Gemäß Art. 4 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz (AI Literacy) bei ihrem Personal und anderen in ihrem Auftrag handelnden Personen sicherzustellen, unter Berücksichtigung ihrer technischen Rolle und des betrieblichen Kontexts.
Wie unterscheidet sich der AI Act vom CRA und von NIS2?
NIS2 regelt das Cyber-Risikomanagement von Organisationen. Der CRA sichert Produkte mit digitalen Elementen ab. Der AI Act regelt spezifisch die Sicherheit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen.
Dedizierter Umsetzungspfad und KI-Konformitätsaudit
Überprüfen Sie Ihre KI-Systeme auf Konformität mit dem EU AI Act. Klären Sie Risikoklassifizierung, GPAI-Pflichten und Transparenzvorgaben mit den Auditoren von SKOPION Intelligence.
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