Regulation (EU) 2024/1689 (EU Artificial Intelligence Act)

EU AI Act — Umsetzungsleitfaden für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen

Strukturierte Vorbereitung für künstliche Intelligenz: Risikoklassifizierung (Art. 6 & Anhang III), Verbotene Praktiken (Art. 5), Transparenzvorgaben (Art. 50) und GPAI-Governance im Überblick.

Offizielles EU-Compliance-Zentrum

Umfassende Wissensplattform und Anforderungsanalyse für den EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Prüfen Sie Risikoklassifizierung, GPAI-Vorgaben und Transparenzregeln.

AIActSteps ist ein unabhängiges Informations- und Scoping-Portal von SKOPION Intelligence. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Risikoklassifizierung bedarf der Einzelfallprüfung.

AIActSteps ist das spezialisierte Informationswerkzeug der SKOPION-Leistung KI-Sicherheitscheck & AI Act Readiness

Was regelt der EU AI Act?

Die Verordnung (EU) 2024/1689 schafft einen harmonisierten europäischen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige, transparente und sichere künstliche Intelligenz.

Wer ist betroffen?

Anbieter (Provider), die KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen, sowie gewerbliche und behördliche Betreiber (Deployer) von KI-Systemen in der EU. Ausgenommen sind Systeme für rein militärische oder Verteidigungszwecke sowie wissenschaftliche Forschung.

Welche Pflichten gelten?

Risikobasierte Pflichten: Striktes Verbot unzulässiger Praktiken (Art. 5), Qualitätssicherung, Risikomanagement und menschliche Aufsicht für Hochrisiko-KI (Art. 9–15) sowie Transparenzpflichten für generative KI (Art. 50).

Transparenz & Kennzeichnung

Transparenzvorgaben nach Art. 50 (verbindlich ab 2. August 2026): Unterrichtung natürlicher Personen bei Interaktion mit KI-Systemen (z. B. Chatbots), Kennzeichnung und Erkennbarkeit von synthetisch erzeugten Inhalten (Audio, Bild, Video / Deepfakes) sowie Hinweispflichten bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung.

Allzweck-KI-Modelle (GPAI)

Vorschriften für Allzweck-KI-Modelle (GPAI) nach Kapitel V (Art. 51–56, anwendbar seit 2. August 2025): Technische Dokumentation, Bereitstellung von Informationen für nachgelagerte Anbieter, Einhaltung des EU-Urheberrechts und detaillierte Zusammenfassungen von Trainingsdaten nach dem Template des AI Office (Art. 53). Ein Trainingsaufwand von über 10^25 FLOPs begründet die gesetzliche Vermutung eines systemischen Risikos.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken drohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verletzung von Hochrisiko-Vorgaben bis zu 15 Mio. Euro bzw. 3 % (Art. 99).

Wie läuft die Vorbereitung auf den EU AI Act ab?

1. KI-Systeme inventarisieren

Erfassen Sie alle im Unternehmen entwickelten, adaptierten oder genutzten KI-Modelle, Algorithmen und SaaS-Tools zur Feststellung Ihrer Rolle (Anbieter oder Betreiber).

2. Risikoklassifizierung durchführen

Prüfen Sie, ob Ihre Systeme unter verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko (Anhang III oder Anhang I) oder spezifische Transparenzpflichten (Art. 50) fallen.

3. Governance & KI-Kompetenz aufbauen

Etablieren Sie kontinuierliche Risikomanagementprozesse und unterstützen Sie den Aufbau einer angemessenen KI-Kompetenz (AI Literacy) bei relevanten Mitarbeitenden und beauftragten Personen gemäß Art. 4.

4. Dokumentation & Nachweise sichern

Bereiten Sie technische Dokumentationen (Anhang IV), automatische Protokollierung, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konformitätserklärungen vor.

Was bietet Ihnen AIActSteps?

Risiko-Scoping & Einstufung

Klarheit darüber, ob Ihre Anwendungen als Hochrisiko-, Transparenz- oder Minimal-Risiko-System einzustufen sind.

Fristen- und Maßnahmenplan

Detaillierte Übersicht aller relevanten Stichtage von 2025 bis 2028 für Ihre konkrete Systemkonfiguration.

Audit-Readiness für Steps Core

Strukturierte Vorbereitung für die spätere automatisierte Selbsteinschätzung und Dokumentenablage in Steps Core.

EU AI Act Architektur im Überblick

Die künftige Bewertungs-Engine von CODEX Steps Core wird die risikobasierten Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 abbilden:

1. Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 — Gilt seit 02.02.2025)

Strikte Prüfung unzulässiger KI-Systeme: Verbot von Social Scoring, biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum, Verhaltensmanipulation und Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

2. GPAI & Foundation Models (Art. 51–56 — Gilt seit 02.08.2025)

Governance- und Dokumentationsanforderungen für Allzweck-KI-Modelle sowie erweiterte Risikominderung für Modelle mit systemischem Risiko (> 10^25 FLOPs).

3. Transparenzpflichten (Art. 50 — Gilt ab 02.08.2026)

Kennzeichnung von KI-Interaktionen, maschinenlesbare Wasserzeichen für synthetische Medien (Deepfakes) und Kennzeichnung generierter Texte.

4. Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III & I — Gilt 2026/2027)

Umfassendes Risikomanagementsystem (Art. 9), Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation (Anhang IV), automatische Protokollierung (Art. 12) und menschliche Aufsicht (Art. 14).

Unabhängige Methodik & Begleitung

Unsere Vorbereitungslogik orientiert sich strikt an den finalen Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689, den Leitlinien des Europäischen KI-Büros (AI Office) sowie nationalen Aufsichtsbehörden. Wir unterstützen Entwickler und Betreiber bei der frühzeitigen Vorbereitung.

Gültig für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Europäischer Rechtsrahmen für KI

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz für künstliche Intelligenz und setzt globale Standards für vertrauenswürdige und menschenzentrierte KI-Systeme.

Häufige Fragen zum EU AI Act

Ab wann gilt der EU AI Act verbindlich?

Die Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Verbote unzulässiger KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gelten seit dem 2. Februar 2025. Vorschriften für Allzweck-KI-Modelle (GPAI, Art. 51–56) gelten seit 2. August 2025. Allgemeine Vorschriften und Transparenzregeln (Art. 50) gelten ab 2. August 2026. Vorschriften für Hochrisiko-Systeme des Anhangs III greifen ab 2. Dezember 2027; eingebettete Systeme des Anhangs I ab 2. August 2028.

Was unterscheidet Anbieter (Provider) von Betreibern (Deployer)?

Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln, um es unter eigenem Namen in Verkehr zu bringen. Ein Betreiber nutzt ein KI-System in seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Beide Rollen haben spezifische Sorgfaltspflichten nach der KI-Verordnung.

Welche KI-Systeme gelten als 'Hochrisiko'?

Hochrisiko-Systeme umfassen eigenständige Systeme in kritischen Bereichen nach Anhang III (verbindlich ab 2. Dezember 2027, z. B. Biometrie, kritische Infrastruktur, Personalwesen, Kreditprüfung) sowie Systeme, die als Sicherheitskomponenten in bereits EU-harmonisierten Produkten dienen (Anhang I, verbindlich ab 2. August 2028, z. B. Medizinprodukte oder Maschinen).

Was verlangt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4?

Gemäß Art. 4 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz (AI Literacy) bei ihrem Personal und anderen in ihrem Auftrag handelnden Personen sicherzustellen, unter Berücksichtigung ihrer technischen Rolle und des betrieblichen Kontexts.

Wie unterscheidet sich der AI Act vom CRA und von NIS2?

NIS2 regelt das Cyber-Risikomanagement von Organisationen. Der CRA sichert Produkte mit digitalen Elementen ab. Der AI Act regelt spezifisch die Sicherheit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen.

Dedizierter Umsetzungspfad und KI-Konformitätsaudit

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